Es muss eine vorher festgelegte Mindestabnahme von Strom erfolgen, damit die Gutschrift für den Neukundenbonus erfolgt. Bei einem regelmäßigen Wechsel des Anbieters ist der Neukundenbonus deshalb gut. Deshalb kommt es nur selten vor, dass der Neukundenbonus nicht genutzt wird werden kann, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde. Denn wenn ein Vertrag über 12 Monate abgeschlossen wird und der Neukundenbonus mit der Abrechnung gezahlt wird, gibt es keine Diskrepanz zwischen Vertragslaufzeit und Erfüllung des Vertrages. Und somit auch keinen Grund, den Neukundenbonus nicht zu gewähren. In der Regel wird er pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Die Energieberaterinnen und -berater helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch, der energetischen Sanierung und Nutzung erneuerbarer Energien. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind die meisten Angebote kostenfrei.
Oft sind andere Tarife dann günstiger und ein erneuter Wechsel lohnt sich. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Ob das Urteil auch auf andere Fälle übertragen werden kann, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Klauseln ab. EinschränkendeHinweisen zur Kündigung innerhalb des ersten Vertragsjahres sind mit Vorsicht zu genießen.
Viele Verbraucher fokussieren sich bei der Suche https://rabonaonline.de/ nach einem Energieanbieter vorrangig auf den Kilowattstundenpreis und den Grundpreis. Es empfiehlt sich jedoch, auch den Neukundenbonus zu berücksichtigen. Schließlich hat dieser einen nicht zu verachtenden Einfluss auf die monatlichen Durchschnittskosten.
Diese ist aber nach der Erstvertragslaufzeit häufig noch nicht erreicht, da der Vertrag in der Regel vor Belieferungsbeginn abgeschlossen wird. Bei den meisten Gas- und Stromanbietern sind Sie Neukunde, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss 6 Monate lang nicht vom gleichen Anbieter Kunde waren. Sie erhalten dann den Neukundenbonus, auch wenn Sie früher schon mal Kunde waren. Sie müssen lediglich eine Zeit lang von jemand anderes beliefert worden sein.
Zum einen, um eine korrekte Endabrechnung mit dem bisherigen Versorger zu gewährleisten, zum anderen, um die Stromlieferung durch den künftigen Anbieter quasi »bei Null« zu starten. Ein Gas- beziehungsweise Strom-Neukundenbonus stellt eine einmalige Wechselprämie dar. Wie hoch der Bonus ausfällt, hängt vor allem vom Tarif und Versorger, manchmal aber ebenso vom Verbrauch ab. In der Regel liegt der Gas-/Strom-Neukundenbonus bei bis zu 200 Euro.
Dieser wird Neukunden (Kunden, die innerhalb der letzten 6 Monate noch nicht vom Versorger mit Strom beliefert wurden) in der Regel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit ausgezahlt. Die Versorger achten bei der Tarifgestaltung sehr genau darauf, dass sich der gezahlte Bonus amortisieren kann – zum Beispiel durch höhere Tarifkosten ab dem 2. Daher sollten Sie eine solche Wechselprämie genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob es einen Haken gibt und ob sich der Tarif wirklich für Sie lohnt. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, worauf Sie beim Abschluss eines Vertrages mit Neukundenbonus achten sollten. Um den Neukundenbonus auch wirklich zu erhalten, müssen Sie Neukunde bei einem Anbieter sein. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch schwer erkennen, ob man bereits Kunde bei einem bestimmten Anbieter war oder nicht.
Bei dem Sofortkundenbonus handelt es sich um eine Art Begrüßungsgeld, welches ähnlich wie der Neukundenbonus neue Kunden locken soll. Der Sofortkundenbonus fällt meist kleiner aus als der Neukundenbonus. Üblich sind Boni zwischen 120 und 150 Euro, die einmalig an den Kunden ausgezahlt werden. Gelegentlich werden Sofortprämien mit Sachprämien verbunden, zum Beispiel Hardware oder Lifestyle-Produkte, um das Angebot für die Kunden attraktiver zu gestalten.